Im Arbeitsrecht muss für die erste Instanz jede Partei – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Kosten jeweils selbst tragen.
*Alle Beiträge gerechnet als Singlehaushalt (Stand 10.08.2020) und dienen als Beispielrechnung. Die individuelle Berechnung ist notwendig. Selbstbeteiligung kann zwischen 0€ bis 1000€ selbst bestimmt werden.
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