Rund um den Verkauf von Versicherungen haben sich ähnlich klingende Berufsbezeichnungen entwickelt. Der Unterschied dieser Berufe ist vor allem bei der Vergütung und der Anbindung an Versicherungsgesellschaften auszumachen. Um den richtigen Ansprechpartner für deinen Bedarf auszuwählen, solltest du die Unterschiede kennen.
Der Begriff des Versicherungsvermittlers dient als Oberbegriff für die drei Berufsgruppen Versicherungsberater, Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Die Berufsgruppen unterschieden sich vor allem darin, ob der Vermittler für eine einzige Versicherung tätig oder ist für mehrere.
Versicherungsvertreter
- Versicherungsvertreter sind an bestimmte Anbieter gebunden, arbeiten in deren Auftrag, und bieten ausschließlich die Produkte des Versicherungsunternehmens an. Die Auswahl an Versicherungen ist für dich zwar eingeschränkt, dafür kennen Versicherungsvertreter die Leistungen der Versicherungsgesellschaft im Detail und nicht nur grob. Die Bezahlung der Versicherungsvertreter erfolgt in Form einer Abschlussprovision und einer Bestandsprovision, für dich als Kunden entstehen so keine zusätzlichen Kosten. Vertreter sind entweder als Einfirmenvertreter oder als Mehrfachagenten tätig.
Versicherungsmakler
- Anders als die Versicherungsvertreter gehen die Versicherungsmakler mit einem Versicherer keinen festen Vertrag ein – sie sind in der Beratung absolut unabhängig und können dir theoretisch Angebote von sämtlichen Versicherungen unterbreiten. In der Praxis ist dies jedoch nicht möglich, da nicht sämtliche Versicherungsverträge im Detail bekannt sein können. Die Bezahlung erfolgt wie beim Versicherungsvertreter durch Provisionen bei Vertragsabschluss und die weitere Betreuung. Tipp: Lass dir bei der Beratung die Anschluss- und Vertriebskosten zeigen, so kannst du prüfen, dass dir nicht einfach die Versicherung mit der höchsten Provision angeboten wird. Versicherungsmakler können alternativ zur Provisionsvergütung auf Honorarbasis arbeiten. In dem Fall zahlst du dem Makler Geld für die Beratung, auch wenn kein Versicherungsvertrag unterschrieben wird.
Versicherungsberater
- Die Versicherungsberater sind nicht an bestimmte Anbieter gebunden und unabhängig. Sie beraten die Kunden und erhalten keine Provision. Seit Februar 2018 dürfen sie neben der Beratung auch Versicherungen abschließen, das war zuvor nicht erlaubt. Durch diese Änderung und weil Versicherungsmakler jetzt auch auf Honorarbasis arbeiten können, verschwimmen die Grenzen zwischen den Berufsbezeichnungen. Versicherungsberatern wird von ihren Kunden ein Honorar gezahlt. Du musst also in Vorleistung gehen, um dich beraten zu lassen – auch wenn du letztlich keine Versicherung abschließt.
Nach Aufnahme der Tätigkeit müssen sich alle Versicherungsvermittler in das bundesweit geführte Vermittlerregister eintragen lassen, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird.
Dein Versicherungsheld ist Ausschließlichkeitsvermittler, bzw. gebundener Versicherungsvertreter nach § 34s Abs. 7 GewO mit Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Für die Vermittlung erhalte ich eine Provision der Continentale.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Versicherungsvermittler?
Für selbstständige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ist nach dem Versicherungsvermittlergesetz eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht vorgesehen. Dabei wird zwischen gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern, Annexvermittlern und produktakzessorischen Vermittlern unterschieden. Die gesetzlichen Regelungen sind unter anderem in der Gewerbeordnung (§ 34d GewO), der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und in den Vorschriften der Länder definiert. Zusätzlich gibt es zivilrechtliche Bestimmungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), auf europäischer Ebene gilt außerdem die Versicherungsvertriebsrechtlinie.
Die Erstinformation: Die Vermittler stehen zwischen den Versicherungsunternehmen und den Kunden. Diese müssen beim ersten Geschäftskontakt per Erstinformation in Textform erfahren, ob es sich beim Versicherungsvermittler um einen Versicherungsberater, einen Vertreter oder einen Makler handelt.
Das Beratungsprotokoll: Der Kundenwunsch und die eigene Empfehlung muss bei Abschluss eines Versicherungsvertrags schriftlich dokumentiert werden. Das Beratungsprotokoll soll Kunden im Falle einer falschen Versicherungsberatung bei Schadensersatzansprüchen helfen.
Vertragsinformationen: Versicherungsnehmer müssen für jeden beantragten Vertrag ein Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen bekommen. Diese müssen unter anderem die Vertragslaufzeit und die Höhe des Versicherungsbeitrags enthalten.